Turnhallenordnung

Turnverein Traunkirchen

Damit unsere Turnstunden sicher, angenehm und reibungslos ablaufen können, bitten wir alle Mitglieder, Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer sowie Begleitpersonen, folgende Regeln zu beachten.

  • Die Turnhalle darf nur im Rahmen der jeweiligen Turneinheit und in Anwesenheit einer Trainerin bzw. eines Trainers betreten und genutzt werden.
  • Den Anweisungen der Trainerin und des Trainers ist Folge zu leisten.
  • Im gesamten Gebäude gilt Essverbot. Bitte keine Speisen in der Turnhalle, den Garderoben oder sonstigen Räumlichkeiten konsumieren.
  • Getränke dürfen ausschließlich in verschließbaren Trinkflaschen mitgebracht werden.
  • Die Turnhalle darf nur mit sauberen Hallenschuhen bzw. geeigneten, abriebfesten Turnschuhen betreten werden. Straßenschuhe sind nicht erlaubt.
  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in einer der jeweiligen Sporteinheit angepassten Sportbekleidung erscheinen.
  • Geräte und Materialien dürfen nur nach Anweisung bzw. mit Zustimmung der Trainerin und des Trainers verwendet werden.
  • Mit sämtlichen Geräten, Materialien und Einrichtungen ist sorgfältig umzugehen.
  • Nach der Turnstunde sind verwendete Geräte und Materialien wieder gemeinsam bzw. nach Anweisung der Trainerin und des Trainers wegzuräumen.
  • Garderoben, Turnhalle und sonstige Räumlichkeiten sind sauber und ordentlich zu hinterlassen.
  • Schäden oder Mängel an Geräten bzw. Einrichtungen sind unverzüglich der Trainerin oder dem Trainer zu melden.

Haftung und Eigenverantwortung

Die Teilnahme an den Sport- und Turneinheiten erfolgt unter Beachtung der Anweisungen des Trainerteams und der geltenden Sicherheitsregeln sowie auf eigene Gefahr.

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die eigenen körperlichen Fähigkeiten und Grenzen zu berücksichtigen. Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich, dem Verein bzw. dem Trainerteam vor Beginn der Turneinheit relevante Informationen mitzuteilen, soweit diese für eine sichere Teilnahme an der jeweiligen Turneinheit erforderlich sind.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen und Wertgegenständen, die in die Turnhalle oder die Garderoben mitgebracht werden, übernimmt der Turnverein keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

Für Schäden und Verletzungen, die durch Missachtung der Turnhallenordnung, Nichtbefolgen von Anweisungen, unsachgemäße Nutzung von Geräten oder eigenmächtiges Fehlverhalten entstehen, übernimmt der Turnverein im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen keine Haftung.

Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

Besondere Hinweise für Kinderkurse

Für einen sicheren und reibungslosen Ablauf unserer Kinderturnstunden bitten wir Eltern und Erziehungsberechtigte besonders auf folgende Punkte zu achten:

  • Die Kinder sollen pünktlich zum Beginn der Turnstunde erscheinen, damit die Gruppe gemeinsam starten kann.
  • Ebenso bitten wir darum, die Kinder pünktlich nach Ende der Turnstunde abzuholen.
  • Die Kinder sollen in geeigneter Sportbekleidung kommen – idealerweise Sporthose und Sportshirt. Strumpfhosen, Kleider, Röcke oder ähnliche für das Turnen ungeeignete Kleidung bitten wir zu vermeiden.
  • Die Kinder benötigen saubere, abriebfeste Turnschuhe oder Turnpatschen / Gymnastikschuhe. Barfußturnen ist aus Sicherheitsgründen nicht vorgesehen.
  • Schmuck, Uhren und andere Gegenstände, an denen die Kinder beim Turnen hängen bleiben könnten, sollen vor der Turnstunde abgelegt werden. Lange Haare bitte zusammenbinden.
  • Bitte geben Sie Ihrem Kind eine verschließbare Trinkflasche mit Wasser mit.
  • Kinder dürfen Turngeräte und Materialien nur auf Aufforderung bzw. unter Anleitung der Trainerin und des Trainers benutzen.
  • Eltern bzw. Begleitpersonen bitten wir, während der Turnstunde nicht in der Turnhalle zu bleiben, sofern dies nicht Bestandteil des jeweiligen Kurskonzeptes ist.

Eltern-Kind-Turnen – Aufsichtspflicht

Beim Eltern-Kind-Turnen nehmen die Kinder gemeinsam mit einer erwachsenen Begleitperson an der Turneinheit teil.

Die Aufsichtspflicht und Verantwortung für das Kind liegt während der gesamten Einheit bei der begleitenden erwachsenen Person. Die Trainerin und der Trainer leiten die Turnstunde an, erklären Übungen und stellen Bewegungsangebote zur Verfügung, übernehmen jedoch nicht die individuelle Beaufsichtigung der einzelnen Kinder.

Die Begleitperson hat insbesondere darauf zu achten, dass das Kind Geräte und Bewegungsstationen entsprechend seinen Fähigkeiten und den Anweisungen des Trainerteams benutzt. Kinder dürfen während des Eltern-Kind-Turnens nicht unbeaufsichtigt in der Turnhalle oder an den Geräten spielen bzw. turnen.

Gemeinsam für einen sicheren Turnbetrieb

Unsere Turnhallenordnung dient vor allem der Sicherheit der Kinder und Erwachsenen sowie einem respektvollen und angenehmen Miteinander. Wir bitten daher alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Eltern und Begleitpersonen, die Regeln einzuhalten und die Anweisungen unseres Trainerteams zu beachten.

Mit der Teilnahme an den Sportangeboten des Turnvereins wird die jeweils gültige Turnhallenordnung zur Kenntnis genommen.

Vielen Dank für eure Mithilfe und euer Verständnis!

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